Es ist die wohl schlimmste Vorstellung aller werdenden Eltern: Du erleidest eine Fehlgeburt und verlierst Dein Kind.
Fehlgeburten kommen besonders in den frühen Schwangerschaftswochen leider recht häufig vor. In vielen Fällen merken betroffene Frauen nicht einmal, dass sie eine Fehlgeburt erlitten haben, weil sie die eintretende Blutung für ihre Periode halten. Doch wenn der Schwangerschaftstest erst einmal positiv war, ist eine Fehlgeburt für Mutter und auch den Vater sehr belastend. Trost gibt es kaum, das Sprechen über das Erlebte fällt schwer, besonders, wenn der Kinderwunsch schon länger bestand. Betroffene Väter und Mütter fragen sich: Was ist da passiert? Hätte die Fehlgeburt verhindert werden können? Und wer hilft mir jetzt bei meiner Trauer?
Wir unterstützen Euch in dieser Lebensphase:
- Beratung nach der Diagnose.
- Betreuung vor, während und nach einer Fehlgeburt (Hausbesuche).
- Gesprächsangebote.
Nach einer Fehlgeburt hast Du ein Anrecht auf Hebammenbetreuung. Der Gesetzgeber hat dafür die Grundlage mit dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V geschaffen.